Die Praktikumsbetriebe kommen in der Regel aus der Stadt und dem Landkreis Rosenheim.
Suche nach einer Praktikumsstelle
Die Suche nach einer eigenen Praktikumsstelle ist in den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Sozialwesen nicht erforderlich.
In der Ausbildungsrichtung Wirtschaft wird die eigenständige Suche nach einer Praktikumsstelle (möglichst in Stadt und Landkreis Rosenheim) ausdrücklich erwünscht; die schriftliche Bestätigung des Betriebes muss bei den Einweisungsterminen vorgelegt werden. Die Schule behält es sich jedoch vor, ungeeignete Betriebe abzulehnen.
In der Ausbildungsrichtung Gestaltung wird die eigenständige Suche nach einer Praktikumsstelle (möglichst in Stadt und Landkreis Rosenheim) ausdrücklich erwünscht; die schriftliche Bestätigung des Betriebes muss der Schule vorgelegt werden. Die Schule behält es sich jedoch vor, ungeeignete Betriebe abzulehnen.
Es dürfen keinerlei verwandtschaftliche oder ähnliche Beziehungen des Schülers zur Betriebs- oder Ausbildungsleitung bestehen.
Geeignete Stellen
- Der Betrieb stellt einen Ausbilder, Mentor oder Anleiter.
- Tätigkeitsfeld Wirtschaft: Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, steuer-, wirtschafts- und rechtsberatende Unternehmen, Medienunternehmen, sonstige Dienstleistungsunternehmen, sonstige öffentliche Verwaltung
- Tätigkeitsfeld Technik: Metall- oder Elektrotechnik
- Tätigkeitsfeld Sozialwesen: Kliniken, Sozialstationen, Seniorenheime (Bereich Beschäftigung), Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, allgemein: Einrichtungen aus dem Bereich Pflege/Betreuung, Erziehung sowie Sozialverwaltung (Jugendamt …)
- Tätigkeitsfeld Gestaltung: Druckerei, Filmstudio, Fotograf/Fotostudio, Grafik/Grafikdesign, Kunstmaler, Mediengestaltung/-agentur, Restaurateur, Verlag, Videoproduktion, Werbeagentur, Architekturbüro, Bildhauer, Buchbinder, Bühnenbildner, Gießerei, Glaserei, Hutmacher, Innenarchitektur, Juwelier, Kostümbildner, Lackiererei, Lichtdesign, Malerbetrieb, Maskenbildner, Metalldesign, Modedesign, Modellbau, Schneiderei, Schreinerei, Steinmetz, Strickfabrik, Töpferei, Weberei etc.
Für Praktikumsstellen im Sozialwesen
Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Bereitschaft bedanken, unseren Schülern auch in diesem Schuljahr wieder – oder erstmalig – Praxisplätze zur Verfügung zu stellen.
Sollte es vielleicht einmal zu Schwierigkeiten mit den Praktikanten kommen, bitten wir Sie, so schnell wie möglich Kontakt mit dem jeweils zuständigen Betreuungslehrer aufzunehmen. Eine weitere Möglichkeit der Mitteilung an die Betreuungslehrer bietet sich für Sie auch in den Wochenberichten Ihrer Praktikanten.
Aufgrund vieler Neuerungen im Hinblick auf die fachpraktische Ausbildung möchten wir Sie herzlich zum jährlichen Anleitertreffen am 29.10.2026 um 16.00 Uhr (Raum A 1.46 im Neubau, 1. Stock) zu uns an die Schule einladen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Infektionsschutz und die Termine.
Wir freuen uns auch weiterhin auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Hinweise für die Praxisstellen
Begleitung, Förderung und Kommunikation
Unsere Schüler haben ein relativ eingeschränktes Vorwissen und meist keinerlei Erfahrung im Umgang mit Menschen in besonderen Situationen. Im Vordergrund der fpA soll daher Begleitung, Förderung und Kommunikation stehen.
Anleitung
In der Praxisstelle sollen regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche stattfinden. Eine feste Bezugsperson ist sehr hilfreich und sollte der FOS benannt werden.
Arbeitszeiten
Grundsätzlich soll die wöchentliche Arbeitszeit etwa 38,5 Stunden betragen. Kürzere Anwesenheitszeiten an der Stelle sollen durch zusätzliche Aufgaben ausgeglichen werden.
Beurteilung
Die Beurteilung durch die Praxisstelle soll so realistisch wie möglich sein und den Schülern zur Reflexion eigener Schwächen und Stärken dienen. Der Beurteilungsbogen soll mit den Schülern besprochen werden. Wir bitten Sie um eine zusätzliche qualitative Beurteilung.
Kommunikation
Unsere Schüler sollen – so weit wie möglich – in interne Kommunikationsabläufe eingebunden werden. Alle Schüler unterliegen hierbei der Schweigepflicht.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Infektionsschutz
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, verpflichtet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der Biostoffverordnung (BioStoffV) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Betriebe, in denen Praktikanten bestimmten Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt sind, zu folgenden Vorsorgemaßnahmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Praktika in der vorschulischen Kinderbetreuung
- Nach ArbMedVV ist vom Praktikumsbetrieb auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen.
- Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung kontrolliert der Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner auch das Impfbuch.
- Bei unklarem Impfstatus oder Impflücken ist die entsprechende Impfung anzubieten.
- Kostenträger der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist der Praktikumsbetrieb.
- Kostenträger für die Impfungen im Vorschulbereich hinsichtlich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten ist der Praktikumsbetrieb; sonst kann gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie auf die gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger zurückgegriffen werden.
Praktika jenseits des Vorschulalters
- Bei Praktikanten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern jenseits des Vorschulalters sollten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden.
Infektionsschutz
- Nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Minderjährige keiner höheren Infektionsgefährdung als die Allgemeinbevölkerung ausgesetzt sein. Dies wird angenommen, wenn sie rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit über ausreichende Schutzmaßnahmen sowie Hygiene- und Verhaltensregeln unterwiesen wurden.
- Belehrungen zum Infektionsschutz werden durch die Berufliche Oberschule Rosenheim veranlasst und in Kooperation mit dem Gesundheitsamt durchgeführt.
- Beim Auftreten einer Infektionserkrankung in der Einrichtung, bei der sich die Praktikanten anstecken können, hat der Praktikumsbetrieb ein sofortiges Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Die Beruflichen Oberschulen werden von den vorgesetzten Behörden angehalten, Praktikanten nur an Betriebe zu vermitteln, die die genannten Maßnahmen durchführen. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu prüfen, ob in Ihrem Betrieb diese Vorschriften eingehalten werden, und dies, falls es noch nicht der Fall ist, in Zukunft zu tun.
Vielen Dank!
Anita Deml und Anton Kießling
(Schulbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung)
