Allgemeine Hochschulreife
Sowohl an der FOS als auch an der BOS kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Dazu ist die Jahrgangsstufe 13 zu absolvieren, und es müssen mindestens ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden (Niveau B1).
Falls das B1-Niveau nicht schon an der zuvor besuchten Schule oder durch eine entsprechende Berufsausbildung erreicht wurde, bietet die FOSBOS zwei Wege zum uneingeschränkten Abitur:
- Wahlpflichtunterricht als beginnende 2. Fremdsprache (bei uns Französisch oder Spanisch, jeweils vierstündig) in den Klassen 12 und 13 oder
- Ergänzungsprüfung in einer dieser oder einer weiteren Sprache (Italienisch, Latein, Russisch); der Prüfungsstoff ist in diesem Fall selbständig zu erarbeiten.
Die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung ist vor März des Schuljahres, in dem die Ergänzungsprüfung abgelegt werden soll, im Sekretariat zu beantragen.
Das Fremdsprachenzeugnis mit B1-Niveau, das an einer anderen Schule erworben wurde, kann an der FOSBOS Rosenheim anerkannt werden, so dass mit dem Abschluss der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife ausgestellt wird. Diese Anerkennung ist vor den Abschlussprüfungen im Sekretariat zu beantragen.
Genauere Angaben zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse und ein Merkblatt finden Sie unter
Berufliche Schulen in Bayern.