Nutzungsordnung für digitale Endgeräte
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Digitalisierung ist ein Handlungsziel unsere Schule. Damit einher geht ein sinnvoller und eigenverantwortlicher Umgang mit digitalen Endgeräten und insbesondere mit Mobiltelefonen. Sofern Regeln eingehalten werden, unterstützt und erleichtert der Einsatz digitaler Endgeräte den schulischen Alltag. Er birgt jedoch auch Gefahren, die wir umgehen wollen.
Die Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüle der Berufliche Oberschule Rosenheim, sowohl im Unterricht als auch im fachpraktischen Unterricht (fpA, fpV). Im Praktikum sind firmenspezifische Regeln maßgeblich. Lehrkräfte sind Vorbilder und zeigen dies durch ihr Verhalten.
Zu den digitalen Endgeräten zählen Smartphones („Handys“),Smartwatches, Tablets, Laptops, kabellose Kopfhörer, Lautsprecher etc.
2. Erlaubte und nicht erlaubte Nutzungen
Bei der Nutzung von digitalen Endgeräten gilt generell, dass
- Rücksicht auf andere Personen zu nehmen ist, so dass ein respektvolles Miteinander möglich ist und andere nicht beeinträchtigt sind (z.B. angemessene Lautstärke)
- rechtliche Regelungen unbedingt einzuhalten sind, vor allem:
- Persönlichkeitsrechte
- Urheberrechte
- Datenschutz
- in Kombination mit dem eigenen Gerät verwendete Schuleinrichtung pfleglich zu behandeln ist (etwa bei Präsentationen und Referaten)
erlaubte Zwecke
- Das Lesen privater und schulischer Nachrichten (Messaging, E-Mail, SMS), jedoch nicht während der Unterrichtszeiten,
- die Nutzung von WebUntis, MS Teams und OneNote und der Schulhomepage
- und während der Unterrichtszeit und in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft Anwendungen wie Internetrecherche, Lern-Apps, Wörterbücher, Taschen-rechner, Kalender, Notizen, Uhr und die Tools von MS365.
verbotene Zwecke
- Die Verwendung von Ladegeräten im Schulgebäude die Aufnahme von Fotos, Videos und Ton von anderen Personen ohne deren Einverständnis,
- das Fotografieren von schriftlichen Leistungserhebungen,
- das Fotografieren von Tafelbildern, Präsentationen, Dokumenten ohne Einverständnis der Lehrkraft,
- bösartige und strafrechtlich relevante Kommunikation oder Cybermobbing, Hasskommentare, Angriffe in sozialen Netzwerken oder Gewaltverherrlichung, Pornographie, Volksverhetzung,
- geschäftliche Transaktionen aller Art, wie Online-Shopping, Online-Banking, Glücksspiele,
- die Übertragung nicht schulischer Datenmengen über das WLAN der Schule
- und die Koppelung privater Geräte mit Schulhard- und software, wenn sie privaten Zwecken dient.
Individuelle Regelungen müssen mit allen Betroffenen (Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften) abgesprochen werden, z.B. wenn ein Laptop für die Mitschrift im Unterricht genutzt werden soll. Die Nutzung eines „Handys“ für OneNote wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Dokumente dort schwer lesbar sind.
3. Orte und Zeiten für Smartphones
In Momenten und an Orten, an denen die Nutzung digitaler Endgeräte, vor allem von Smartphones nicht gestattet ist, sollen die Geräte nicht sichtbar und nicht hörbar sein, also zum Beispiel lautlos (auch ohne hörbare Vibration) in der Tasche.
erlaubte Nutzung
- Während des Unterrichts nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft,
- außerhalb der Unterrichtszeit (Freistunden, Pausen, vor der 1.Stunde) beim Stundenwechsel (ein schneller Blick auf das Handy in "lehrerlosen" Minuten),
- bei organisatorischen Sonderfällen (z.B. Abholen bei Krankheit, Stundenplanänderungen) und
- für Telefonate im Freigelände.
verbotene Nutzung
- Während des Unterrichts bei Vorträgen, Präsentationen etc.,
- bei Schulveranstaltungen (Theater, Vorträge, Projekte),
- auf Begegnungsflächen mit hohem Parteiverkehr und
- an sensiblen Orten wie Umkleiden und Toiletten.
Die Lehrkraft kann auch grundsätzlich die getrennte Ablage der Handys anordnen (z.B. Handygarage).
4. Besondere Situationen
Über die vorbeugende Abgabe von Handys während Leistungsnachweisen entscheidet die Lehrkraft. Bei Exkursionen (Unterrichtsgänge, Studienfahrten) ist das Mitführen digitaler Endgeräte generell gestattet. Dabei gelten die Regeln aus Punkt 3; die Lehrkraft entscheidet über eventuelle Einschränkungen.
5. Konsequenzen bei Missachtung der Regeln
Bei regelwidriger Nutzung von digitalen Endgeräten kann die Lehrkraft das störende Gerät an sich nehmen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, erfolgt jedoch in der Regel längstens bis zum Ende des Unterrichtstages. Bei wiederholten Verstößen können auch Schulstrafen wie Verweise ausgesprochen werden. Abgesehen davon kann missbräuchliche Nutzung, insbesondere Cybermobbing oder Verstöße gegen den Datenschutz oder das Urheberrecht, auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.