Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung muss vor dem 1. März erfolgen.
Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das Antragsformular, vollständig ausgefüllt und mit den zugehörigen Nachweisen,
- das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift,
- eine kurze Erklärung, aus der hervorgeht, wie Sie sich in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher Sie dabei benutzt haben und
- der Nachweis der fachpraktischen Ausbildung oder einer entsprechenden einschlägigen beruflichen Vorbildung – nur bei gymnasialen Bewerbern, die mindestens die Jahrgangsstufe 11 (G8) oder 12 (G9) besuchen oder durchlaufen haben, ist dieser Beleg nicht erforderlich.
Prüfung
Sie legen folgende Prüfungen an der Fachoberschule (FOS) bzw. Berufsoberschule (BOS) ab:
(1) Vier schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach 1 der gewählten Ausbildungsrichtung:
Technik: Physik,
Wirtschaft und Verwaltung: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen,
Sozialwesen: Pädagogik/Psychologie,
Gestaltung: Gestaltung Praxis.
In diesen Fächern schreiben Sie zusammen mit allen anderen die Prüfung.
Das Fach Englisch wird zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich 20 Minuten mündlich geprüft.
(2) Vier mündliche Prüfungen von jeweils 30 Minuten Dauer:
Vorgegeben sind das Fach Politik und Gesellschaft bzw. Geschichte, Politik und Gesellschaft sowie die Profilfächer 2 und 3 der gewählten Ausbildungsrichtung. Das vierte Fach wählen Sie aus den Pflichtfächern der Ausbildungsrichtung (der Jahrgangsstufen 11 und 12); Wahlpflichtfächer und Sport sind nicht wählbar.
(3) In sonstigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung können Sie sich freiwillig einer zusätzlichen mündlichen Prüfung unterziehen – Meldung ebenfalls bis 1. März.
Zusätzliche Prüfungen in der jeweils anderen Prüfungsform kann der Prüfungsausschuss anordnen und können auch Sie – in höchstens drei Fächern (außer in Englisch) – schriftlich beantragen. Schriftliche Prüfungen dauern 60 Minuten, mündliche 30.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen umfassen grundsätzlich den gesamten Unterrichtsstoff eines Fachs, nachzulesen unter www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/fos. Wenn in einem Fach opti-onale Lernbereiche vorgesehen sind, sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen Fachbetreuer auf-nehmen (Zugang auf unserer Homepage www.fosbos-rosenheim.de unter
https://www.fosbos-rosenheim.de/bin/view/FosBos/AnsprechpartnerLehrer oder
https://www.fosbos-rosenheim.de/bin/view/FosBos/FaecherUebersicht.
Herr Schellenberger (
s.schellenberger@fosbos-rosenheim.de) organisiert und koordiniert die Externenprüfung und ist Ansprechpartner für etwaige Rückfragen, insbesondere zum Prüfungsablauf und zur Terminplanung.
Eine Zulassung zur Fachabiturprüfung ist nicht möglich, wenn Sie
- die erforderlichen Nachweise nicht erbringen oder
- eine nicht nur fachgebundene Fachhochschulreife bereits erworben haben
- (außer Sie wiederholen eine im letzten Jahr erstmals abgelegte und bestandene externe Fachabiturprüfung zur Notenverbesserung) oder im Schuljahr eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufliche Oberschule (FOSBOS) länger als sechs Unterrichtswochen besucht haben oder
- die Jahrgangsstufe 12 oder 13 der FOS oder die Jahrgangsstufe 13 der BOS bereits zweimal ohne Erfolg besucht haben oder
- bereits zweimal ohne Erfolg eine Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife abgelegt haben.
Bitte halten Sie an den Prüfungstagen einen amtlichen Lichtbildausweis bereit.