Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Wichtige Prüfungsbestimmungen am Prüfungstag
- Alle Prüflinge müssen sich spätestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum einfinden.
- Es darf nur das von der Schule zur Verfügung gestellte Schreibpapier verwendet werden.
- Schüler, die an einem Prüfungstag wegen einer Erkrankung fehlen, müssen der Schule umgehend ein amtsärztliches Attest des Gesundheitsamts vorlegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit bestätigt wird. Die Schule ist vorab bis spätestens 8:00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen.
- Mobiltelefone am Körper (auch ausgeschaltet!), eine Smartwatch, eine Datenbrille etc. stellen unerlaubte Hilfsmittel dar und werden als Unterschleif gewertet.
- In den Prüfungsräumen hängen Uhren. Diese wurden vor den Prüfungen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Es sind daher alle Armbanduhren abzulegen und in der eigenen Schultasche zu verstauen.
- Bei Unterschleif, auch wenn er nachträglich festgestellt wird, werden 0 Punkte vergeben.
- Die äußere Form der Prüfungsarbeiten (saubere und deutliche Schrift, übersichtliche Darstellung wird bewertet und führt ggfs. zu Punktabzug.
- Schüler, die sich der Prüfung unterzogen haben, können nachträglich keine gesundheitlichen Gründe mehr geltend machen, nach denen die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll.
- Gleiches gilt für Schüler, die nach Prüfungsbeginn (Austeilen der Aufgabenblätter) aus gesundheitlichen Gründen von der Prüfung zurücktreten wollen.
- Die Prüflinge dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit dem Einverständnis der Aufsicht führenden Lehrkräfte verlassen. Die Erlaubnis wird jeweils nur einem Prüfling erteilt.
Abgabe der Prüfungsarbeiten
- Alle unbenutzten Bögen müssen abgegeben werden.
- Alle Unterlagen hat der Prüfling eigenverantwortlich in seinen Bogen einzusortieren und abzugeben.
- Der Sitzplatz darf erst verlassen werden, wenn alles abgegeben wurden. Nachreichungen sind nicht möglich und werden nicht gewertet.
- An den drei ersten Prüfungstagen gilt: Früheste Abgabe ist eine Stunde nach Beginn, späteste vorzeitige Abgabe ist eine halbe Stunde vor Ende der Prüfung.
- Am letzten Prüfungstag gilt: Es ist keine vorzeitige Abgabe der Prüfungen möglich. Alle Schüler, die die Prüfung begonnen haben, müssen bis zum Ende der Prüfung im Prüfungssaal bleiben.
- Schüler, die vorzeitig abgeben, dürfen die Angabe nicht mitnehmen.
- Das Schulgelände ist nach vorzeitiger Abgabe sofort zu verlassen.
- Die Schüler können ab 10:00 Uhr (bei der Deutschprüfung in der Jahrgangsstufe 13 ab 09:00 Uhr) bis 30 Minuten vor dem Ende der Prüfung die Toilette benutzen.
- Es darf immer nur ein Schüler den Prüfungssaal verlassen. Vor dem Austreten müssen die Schüler ihre Prüfungsarbeiten mit allen Unterlagen bei der Prüfungsleitung abgeben. Die Aufsicht protokolliert das auf der Prüfungsarbeit und in einer Liste.
- EG-Altbau: Die Prüflinge benutzen die Schülertoiletten im Erdgeschoss (Werkstatt).
- Haus 3: Die Prüflinge benutzen die Toiletten im Haus 3. Eine zusätzliche Gangaufsicht sorgt dafür, dass sich immer nur ein Prüfling in der Toilette aufhält.
- Großer Prüfungssaal (LS 103/104/105/106), kleiner Prüfungssaal (LS 101/102) und die Prüfungssäle zwischen 107 und 114: Die Prüflinge benutzen die Schülertoiletten im 1. Stock.
- Holzbau: Die Prüflinge benutzen die Toilette entsprechend des Stockwerks ihres Prüfungssaals.
Notenbekanntgabe und mündliche Prüfungen
- Termin der Notenbekanntgabe: Donnerstag, 26.06.2025, 16:00 Uhr
- An diesem Termin erfolgt auch die Rückgabe aller Bücher!
- Es besteht Anwesenheitspflicht! Bei dringender Verhinderung ist die Bekanntgabe der Noten an Mitschüler nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich.
- Die Meldung zur mündlichen Prüfung soll gleich am Tag der Notenbekanntgabe im Sekretariat erfolgen, spätestens jedoch bis zum nächsten Tag nach Notenbekanntgabe 10:00 Uhr.
- Mündliche Prüfungen sind in max. 2 Fächern der schriftlichen Prüfung möglich.
- Die Termine werden am dritten Tag nach Notenbekanntgabe auf der Homepage veröffentlicht. Das Passwort dazu teilt die Lehrkraft mit.
- Am Tag der mündlichen Prüfung kann sich ein Schüler bis 08:00 Uhr persönlich und schriftlich von der Prüfung im Sekretariat abmelden.
- Erscheint ein Schüler unentschuldigt nicht zur einer mündlichen Prüfungen, so wird diese mit 0 Punkten gewertet.
Zeugnisdatum für Fachabitur und Abitur
Wiederholung der Prüfung zum nächsten Prüfungstermin
- Die Prüfung kann einmalig mit und ohne Wiederholung der Jahrgangsstufe beim nächsten Haupttermin (in einem Jahr) wiederholt werden. Die Prüfung ist komplett zu wiederholen; bei einer freiwilligen Wiederholung zur Notenverbesserung bei bereits bestandener Abschlussprüfung kann man sich nicht verschlechtern. Die Möglichkeit der Wiederholung ist nicht zu verwechseln mit dem Nachtermin für erkrankte Schüler, der bereits zu Beginn des kommenden Schuljahres angesetzt ist. Termin für die Abgabe des Wiederholungsantrags (auf freiwilliger Basis oder als Pflichtwiederholung) ist der Tag der Notenbekanntgabe der Abschlussprüfungen, spätestens jedoch am Tag der letzten eigenen mündlichen Prüfung. Der Antrag ist als pdf-Datei im Formularcenter hochgeladen.