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Kontakt:

Westerndorfer Str. 45
D - 83024 Rosenheim

Telefon: +49 (0) 80 31 / 2843 - 0
Telefax: +49 (0) 80 31 / 2843 - 435

e-Mail: infoematfosbos-rosenheim.de
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Aktuelle Termine:

Fr., 22.3.24, 19:00 - 21:30 Uhr:
(Ort: Aula Altbau)
Aufführung Hay Fever" (EDG)

Sa., 23.3.24, 19:00 - 21:30 Uhr:
(Ort: Aula Altbau)
Aufführung Hay Fever" (EDG)


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Absenzenregelung

Wie entschuldige ich mich?

  • Volljährige und auch minderjährige Schüler melden sich selbst vor Unterrichtsbeginn (vor 8:00 Uhr desselben Schultages) über WebUntis krank.
  • Sie gelten damit automatisch als entschuldigt.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist nicht mehr erforderlich.
  • Ab dem 3. Krankheitstag in Folge, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen, das spätestens am 4. Tag nach Beginn der Krankheit persönlich abgegeben wird oder per Fax oder Post vorliegt.
  • Wird ein angesagter Leistungsnachweis versäumt (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat,...), ist unverzüglich ein Attest vorzulegen. Wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, besteht kein Anspruch auf einen Nachtermin und die versäumte Arbeit wird mit 0 Punkten bewertet. (siehe Leistungsnachweise)

Was ist zu beachten?

  • Jede Woche müssen die Schüler in WebUntis über "Abwesenheiten" überprüfen, wie viele unentschuldigte Fehltage vorliegen.
  • Die Schüler suchen aktiv das Gespräch mit Ihrem Klassenleiter, wenn bei Ihnen unentschuldigte Fehltage vorliegen.
  • Bei einer Häufung von Abwesenheitszeiten kann die Klassenleitung Attestpflicht verhängen.

Was gilt als unentschuldigtes Fehlen?

  • Fehlende oder nicht rechtzeitige Krankmeldung über WebUntis ("Schüler meldet krank")
  • Kein Einreichen eines Attests trotz verhängter Attestpflicht
  • Verspätetes Einreichen eines Attests (s.u.)

Welche Folgen haben Fehlzeiten bzw. unentschuldigtes Fehlen?

  • Nach dem dritten unentschuldigten Fehltag erfolgt eine einmalige schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler.
  • In dieser Mitteilung wird auf den drohenden Ausschluss von der Abiturprüfung hingewiesen.
  • In Nicht-Prüfungsklassen erfolgt ein Schreiben mit Hinweise auf die Pflichten der Eltern bzw. der Schüler laut BayEUG § 76
  • Für minderjährige Schüler, bei denen Fehlzeiten erfasst sind, erstellt das Sekretariat am Ende jedes Monats für die Erziehungsberechtigten einen Ausdruck über die Fehlzeiten.
  • Der Ausdruck dient der Information und muss nicht an die Schule zurückgegeben werden.
  • Die Eltern erhalten zeitgleich mit dem Ausdruck eine ESIS-Nachricht über das Vorliegen des Ausdrucks.

Attestpflicht

  • Bei einer Häufung von Schulversäumnissen oder bei Zweifeln an der Erkrankung kann die Schule/die Klassenleitung für alle zukünftigen Fehlzeiten die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder amtsärztlichen Bescheinigung verlangen (=Attestpflicht).
  • Ab drei Fehleinheiten wird dem Schüler eine Attestpflicht erteilt.
  • Hinweis: Als Fehleinheit gilt z. B. ein ganzer versäumter Schultag, zusammenhängende Krankheitstage, Verspätungen über 45 Minuten, die Summe von kurzen Verspätungen, eine Befreiung während des Schultags, etc.
  • Die verhängte Attestpflicht besteht in den folgenden Schuljahren weiter.
  • Fehlt ein Schüler bei einer angekündigten Leistungserhebung, so muss in jedem Fall für diesen Anlass ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Ein Langzeitattest ist alle drei Monate zu erneuern.

Voraussetzungen für ein von uns akzeptiertes Attest

  • Attest (nicht rückdatiert) in Papierform und nicht digital
  • Originalunterschrift des Arztes/der Ärztin (nicht mit i. A. oder i. V. versehen)
  • Ärzte, die in realistisch erreichbarer Nähe von Rosenheim niedergelassen sind

Wo und wann gebe ich Atteste ab, wenn ich Attespflicht habe oder länger als drei Tage krank bin?

  • Atteste werden von den Schülern direkt in das jeweilige Klassenpostfach eingeworfen (neben Raum E03).
  • Atteste müssen der Schule spätestens am 4. (!) Krankheitstag vorliegen.
  • Bei längerem Krankheitszeitraum bitte Mitteilung an die Klassenleitung und evtl. Zusendung der Atteste per Fax (Original muss folgen) oder Post.
  • Außer einem Attest ist weder eine schriftliche noch eine telefonische Entschuldigung vorgesehen. Es ist ausschließlich WebUntis zu nutzen.

Fehlzeit während des Praktikums

  • Fehlt ein Schüler in der fachpraktischen Ausbildung muss er die Praktikumsstelle unverzüglich verständigen.
  • Gleichzeitig informiert der Schüler auch die Schule über WebUnits ("Schüler meldet Praktikumsfehltag").
  • Beachte auch die Hinweise fpA Betreuer.

Verspätungen

  • Jede Verspätung wird von den Lehrkräften in WebUntis vermerkt.
  • Häufige Verspätungen fasst der Klassenleiter zu einer Fehleinheit zusammen.
  • Ein verspäteter Schüler darf für die aktuelle (Doppel-)Stunde unmittelbar vom Unterricht ausgeschlossen werden (Schulgelände darf nicht verlassen werden)
  • Ein Schüler kann auch zur Nacharbeit verpflichtet werden.

Befreiungen während des Schultages (§ 20 BaySchO)

  • Die Lehrkraft trägt den Schüler als "befreit" in WebUntis ein. (Ein Schüler kann sich nicht selbst befreien).
  • Volljährige Schüler verlassen anschließend eigenverantwortlich das Haus und gehen zum Arzt oder nach Hause.
  • Minderjährige Schüler gehen ins Sekretariat, von dort wird zuhause angerufen, der Anruf wird vom Sekretariat in WebUntis dokumentiert und der Schüler kann das Gelände verlassen
  • Schüler mit Attestpflicht müssen auch für diese Art der Befreiung ein Attest vorlegen.
  • Bei eher unproblematischen Krankheitsanzeichen (z. B. Übelkeit oder Kopfschmerzen) sollte der Schüler zunächst das Krankenzimmer (U 10) aufsuchen.

Vorgehen bei Beurlaubungen (§ 20 BaySchO)

  • Eine Beurlaubung ist ausschließlich über das Formular aus dem Formularcenter einzureichen (mind. 2 Tage vorher).
  • Die Beurlaubung wird vom Schüler in den Kasten vor dem Sekretariat eingeworfen (nicht persönlich abgeben).
  • Die Schulleitung genehmigt die Beurlaubung final, das Sekretariat erfasst sie in WebUntis.
  • Nur wenn die Beurlaubung nicht genehmigt wurde, erhält der Schüler durch das Sekretariat eine Rückmeldung.
  • Beurlaubungen sind nicht möglich für Infotage der Universitäten, Fahrdienste, Probearbeiten für mehr als einen Tag, berufliche Fortbildungen für mehr als einen Tag.
  • Normale Arzttermine oder Fahrstunden müssen die Schüler grundsätzlich außerhalb der Unterrichtzeit wahrnehmen. etc.
  • Die wahrheitsgemäße Angabe zu angekündigten Leistungserhebungen ist Pflicht.
  • Bei angekündigten Leistungsnachweisen werden Beurlaubungen grundsätzlich abgelehnt.

Sportunterricht

  • Schüler, die am Schultag zwar anwesend, aber verletzt sind, werden durch den Sportlehrer einmalig von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit.
  • Passive Teilnahme (=Anwesenheit in der Sporthalle) ist trotzdem notwendig, weil so Regelkunde oder Taktik auch ohne aktive Teilnahme vermittelt werden können.
  • Ferner können Schiedsrichteraufgaben übernommen werden oder die Schüler können in anderer Weise behilflich sein.
  • Zieht sich die Erkrankung oder Verletzung über zwei aufeinanderfolgende Sportstunden (bzw. Wochen) oder länger hin, muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung für den entsprechenden Zeitraum vorgelegt werden.
  • Bescheinigung ist auch dem Sportlehrer vorzulegen.
  • Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die eine Unfähigkeit zur Teilnahme über mindestens drei Wochen attestiert, kann der entsprechende Schüler vom Schulleiter für diesen Zeitraum auch von der passiven Teilnahme (=Anwesenheit in der Sporthalle) befreit werden.
  • Die Bewertung der Unterrichtsbeiträge kann durch häufige Fehlzeiten im Sportunterricht negativ beeinflusst werden.
  • Kann ein Schüler das ganze Jahr nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist dem Direktorat eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
  • eine ganzjährige Befreiung vom Sportunterricht hat zur Folge, dass keine Note in diesem Fach erteilt werden kann.

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