Kein Halbjahresergebnis in der fachpraktischen Ausbildung ist unter 4 Punkten, und in der Summe werden mindestens 10 Punkte erreicht (also 4+6 oder 5+5 als unterste Grenze).
In jedem Fach ist das Jahresergebnis 4 Punkte oder mehr. Bei einmal 1-3 Punkten muss die Summe aller Jahresergebnisse mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer (Punkteschnitt mindestens 5,00) ergeben um aufzusteigen, bei zweimal 1-3 oder einmal 0 Punkten mindestens das Sechsfache (Schnitt 6,00).
Was nehme ich aus der 11. Klasse mit?
Die Attestpflicht, soweit sie ausgesprochen wurde
Grundsätzlich alle Halbjahresergebnisse, auch die der fachpraktischen Ausbildung.
Was ist neu in der FOS 12?
Es sind zwei Wahlpflichtfächer zu wählen (jeweils zweistündig). Bei den 2. Fremdsprachen (aktuell Französisch und Spanisch) ist zwischen fortgeführt und (bei null) beginnend zu unterscheiden. Fortgeführt setzt mindestens das B1-Niveau voraus und ist zweistündig. Beginnend bedeutet vier Wochenstunden Unterricht, und die 2. Fremdsprache muss in FOS 12 und 13 belegt werden, wenn die allgemeine Hochschulreife angestrebt wird. Die Wahlpflichtfächer-Entscheidung gilt jeweils für das ganze Schuljahr!
In einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach (s. u.) ist ein Fachreferat zu halten. Das Ergebnis geht zwingend in den Fachabiturschnitt ein. Wird das Fachreferat verweigert oder ohne ausreichende Entschuldigung am vereinbarten Termin nicht gehalten, wird es mit 0 Punkten bewertet. Damit verbunden ist der Ausschluss von der Fachabiturprüfung.
Welche Ergebnisse gehen in den Fachabiturschnitt ein?
Beide Halbjahre der fachpraktischen Ausbildung.
Das Ergebnis des Fachreferats.
Die Ergebnisse der Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, 4. Fach), jeweils dreifach gewichtet.
Einzubringen sind 25 weitere Halbjahresergebnisse. In Frage kommen die Ergebnisse aller Pflicht- und Wahlpflichtfächer (außer Sport, Kunst, Musik, Szenisches Gestalten) der Halbjahre 11/2, 12/1 und 12/2. Wird ein Fach nur in der 11. Jahrgangsstufe unterrichtet (immer Geschichte und je nach Ausbildungsrichtung auch Rechtslehre (W) oder Chemie (S)), dann kann auch 11/1 eingebracht werden. Je Fach darf höchstens ein Halbjahresergebnis gestrichen werden.
Alle Punktwerte werden addiert und bilden das Abschlussergebnis (maximal 600 Punkte). Mit der als Abschlussergebnis erreichten Punktzahl wird der Fachabiturschnitt S berechnet: S = 17/3 - 5*Abschlussergebnis/600
Alle Halbjahresergebnisse aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe stehen im Fachabiturzeugnis, auch - in Klammern - die nicht eingebrachten und die der nicht einbringungsfähigen Fächer!
Wann ist die Fachabiturprüfung bestanden?
Höchstens zwei Prüfungs- und höchstens zwei Gesamtergebnisse dürfen unter 4 Punkten sein. 0 Punkte zählen dabei doppelt, wie zweimal 1-3 Punkte!
Das Prüfungsergebnis setzt sich aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zusammen (Verhältnis 2:1). In Englisch ist die mündliche (Gruppen-)Prüfung Pflicht, in zwei weiteren Prüfungsfächern kann eine mündliche Prüfung beantragt werden. Das Gesamtergebnis für jedes Fach wird als ganzzahliger Mittelwert aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen und (in Prüfungsfächern) dem verdreifachten Prüfungsergebnis gebildet.
Bestanden ist die Fachabiturprüfung, wenn alle Gesamtergebnisse mindestens "ausreichend" sind (4 Punkte oder mehr). Ist ein Gesamtergebnis unter 4 Punkten, dann müssen im Abschlussergebnis mindestens 200 Punkte erreicht werden. Sind zwei Gesamtergebnisse unter 4 Punkten, müssen es mindestens 240 sein. 0 Punkte zählen wie zweimal 1-3 Punkte.
Wie geht es weiter, wenn ich auch die FOS 13 besuchen will?
Dafür benötigt man zwingend einen Fachabiturschnitt von 3,0.
Unmittelbar nach der Fachabiturprüfung beginnt der Unterricht im Seminarfach .
Der Unterricht in der 2. Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife läuft nach der Fachabiturprüfung normal weiter.
Was ist, wenn die Fachabiturprüfung nicht bestanden wurde?
Es gibt ein Jahreszeugnis auf Basis aller Halbjahresergebnisse der 12. Klasse.
FOS 12 und Fachabiturprüfung dürfen nur einmal wiederholt werden. Es kann der effektivere Weg sein, zunächst eine Ausbildung zu absolvieren und später die BOS zu besuchen.
Es ist auch möglich als "anderer Bewerber" ohne Schulbesuch zur Externenprüfung anzutreten. Neben den vier schriftlichen Prüfungen sind fünf mündliche abzulegen.