Klassen- und Kurswechsel
Die Klassen und Wahlpflichtfächerkurse werden aufgrund komplexer organisatorischer Bedingungen gebildet. Ein Klassenwechsel ist daher grundsätzlich nicht möglich. Auch die Wahl der Wahlpflichtfächer (Wpf) war verbindlich. Bei Vorliegen trifftiger Gründe kann ein Antragsformular ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben werden. Es sind dabei folgende Hinweise zu beachten:
- Die 11. Klassen werden nach den Praktikumsstellen gebildet; deshalb sind hier ausschließlich die jeweiligen fpA-Betreuer*innen zuständig.
- Für einen Wechselwunsch der Klasse in der 12. und 13. Jahrgangsstufe oder eines Wpf zu Schuljahresbeginn ist das Antragsformular spätestens am zweiten Schultag abzugeben.
- Am Ende der ersten Schulwoche entscheidet die Schulleitung über die vorliegenden Anträge.
- Fahr- und Lerngemeinschaften stellen im übrigen keine trifftigen Gründe dar.