Schulversuch Computer-Algebra-Systeme (CAS)
Seit dem Schuljahr 2012/13 nimmt die Berufliche Oberschule Rosenheim (nur FOS) in der Ausbildungsrichtung Technik im Fach Mathematik am Schulversuch CAS teil. Die Erfahrungen bis heute sind sowohl beim Unterricht als auch bei den Prüfungsergebnissen so positiv, dass wir in der AR Technik nur noch CAS-Klassen anbieten.
Wofür steht CAS und welche Vorteile bietet es?
Die Abkürzung CAS steht für
Computer-
Algebra-
Systeme. Seit einigen Jahrzehnten werden Computeralgebrasysteme (CAS) entwickelt. Für Personal Computer geeignete Vertreter sind etwa z.B. Maple, Mathematica, MuPAD, MathCAD, DERIVE oder MaXima, die im Wesentlichen folgende Standardfunktionen besitzen:
- symbolisches Rechnen
- Zeichnen von Funktionsgraphen
- dynamische Geometrie
- Tabellenkalkulation
- Statistik
- Programmierung
Aufgrund dieser Funktionalität kann der CAS-Einsatz im Unterricht das Lehren und Lernen von Mathematik wirkungsvoll unterstützen. Als Vorteile werden hierbei häufig genannt:
- Förderung des selbständigen Lernens und kooperativer Arbeitsformen
- Kontrolle von Rechenergebnissen, die ohne CAS durchgeführt wurden
- Veranschaulichung durch grafische Darstellungen
- schnelle und einfache Visualisierung eines Sachverhalts zum Anstoß eines Denkprozesses
- Anwendungsorientierte Aufgaben auch mit komplizierten Zahlen und Termen
- Generierung von Vermutungen durch (systematisches) Probieren
- Förderung der Experimentierfreudigkeit
- Umgang mit einem Computeralgebrasystem
- Abnahme von (handwerklicher) Rechenarbeit und damit Schaffen zeitlicher Freiräume
- Erhöhung der Studierfähigkeit
Konkrete Umsetzung an der Beruflichen Oberschule Rosenheim
In den CAS-Klassen der Beruflichen Oberschule Rosenheim orientiert sich der Unterricht im Fach Mathematik nach wie vor am
normalen Lehrplan der Fachoberschule. Diverse Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben werden hierbei aber im Zusammenspiel mit dem CAS-fähigem Taschencomputer
TI-Nspire CX CAS der Firma Texas Instruments umgesetzt. Jeder Schüler besitzt hierbei ein eigenes Gerät, welches er entweder privat erwerben oder seitens der Schule mieten kann. Insbesondere ist das Gerät auch in Prüfungen des Fachs Mathematik zugelassen und einzusetzen.
Rückfragen
Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Herr StR Michael Schmid (
m.schmidfosbos-rosenheim.de) gerne zur Verfügung.