Campusweiter WLAN-Zugang
Das Drahtlosnetzwerk
GAST kann von alle Schüler*innen und Gästen der Beruflichen Oberschule Rosenheim für die Internetanbindung von eigenen Laptops, Smartphones oder Tablets genutzt werden.
Nach Auswahl des Netzwerks sollte sich auf dem jeweiligen Endgerät ein Browser-Fenster öffnen, in welchem die folgenden Nutzungsbedingungen angezeigt und für eine erfolgreiche Verbindung akzeptiert werden müssen.
Nutzungsbedingungen
Vertragspartner
Vertragspartner sind die Berufliche Oberschule Rosenheim (im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt) und der/die pädagogische und nichtpädagogische Mitarbeiter/in bzw. der/die Schüler/in bzw. Gast als WLAN-Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt).
Vertragszweck
Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, Nutzern einen einfachen (aber wie nachfolgend unter
Leistungen des Hotspot-Betreibers beschrieben, beschränkten) Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Nutzer durchzuführen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der Hotspots durch den Nutzer.
Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages
Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer kommt dadurch zustande, dass der Nutzer seine Zugangsdaten/Zugangscode (im Folgenden „Zugang“ genannt) über das jeweilige Anmeldeverfahren an seinem Endgerät eintippt. Erst danach ist eine Nutzung des Hotspots für den Nutzer möglich.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Hotspot-Betreiber nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie es für schulische Zwecke ohnehin notwendig ist. Nutzerdaten werden entsprechend den geltenden schul- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung der Nutzerin/des Nutzers an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Hotspot-Betreiber ist gesetzlich hierzu verpflichtet. Dabei werden im Verdachtsfall die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet. Die Auswertung erfolgt durch die von der Schulleitung bestimmten Person. Dabei wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Die Auswertung der Protokolldaten wird schriftlich dokumentiert.
Nutzungsvoraussetzungen
Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.
Leistungen des Hotspot-Betreibers
Der Internetzugang über diesen WLAN-Hotspot unterliegt Einschränkungen, d.h. Nutzer können über diesen nicht sämtliche Webseiten abrufen, da der Zugang zu sog. Filesharing-Webseiten sowie zu gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen, pornographischen oder sonstigen gegen die Menschenwürde verstoßenden Seiten durch den Schulfilter gesperrt ist. Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.
Haftung des Hotspot-Betreibers
Der Hotspot-Betreiber haftet nicht für Schäden an der Hard- und/oder Software des Nutzers, die durch den Einsatz des Endgerätes im WLAN entstehen. Somit sind auch fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust für die Haftung des Hotspot- Betreibers ausgeschlossen.
Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
Unverschlüsselte Übertragung
Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Nutzers wird unverschlüsselt übertragen. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z.B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z. B. https, VPN) seiner Daten.
Missbräuchliche Nutzung des Hotspot durch den Nutzer
Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte, die er über den Hotspot abruft und/oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht, verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung
durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht. Der Nutzer verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu verwenden. Als missbräuchliche
Nutzung des Hotspots gelten insbesondere:
- die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“)
- die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E- Mails, (sog. „Spamming“) und Viren
- das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden („Mobbing“) oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet, insbesondere in soziale Netzwerke oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet
- das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“)
- das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot- Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum Ausschluss von der weiteren Benutzung des Hotspots und zu schulrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Maßnahmen. Zu diesem Zweck werden die Nutzerdaten ab der ersten Einwilligung in den Nutzungsvertrag gespeichert.
Haftungsfreistellung seitens des Nutzers
Der Nutzer stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspot durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Nutzer dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.
Sonstiges
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen den Hotspot-Betreiber und dem Nutzer abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Anerkennung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.