Der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (aktuell Französisch oder Spanisch) findet immer im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts statt. Er ist das ganze Schuljahr zu absolvieren, ein Abbruch oder Wechsel ist nicht möglich.
Zu unterscheiden sind fortgeführter und beginnender Unterricht in der zweiten Fremdsprache.
Fortgeführter Fremdsprachenunterricht setzt das B1-Niveau in dieser Sprache voraus und umfasst 2 Stunden Unterricht pro Woche über ein Schuljahr. Ist dieses Niveau nicht gegeben, kommt nur der beginnende Unterricht in Frage.
Der beginnende Fremdsprachenunterricht umfasst 4 Stunden pro Woche über zwei Schuljahre. Er erfordert damit zwei Unterrichtstunden pro Woche mehr als jedes andere Wahlpflichtfach.
Durch erfolgreich absolvierten beginnenden Wahlpflichtunterricht in der zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 kann die allgemeine Hochschulreife erlangt werden. Wenn das Fach am Ende der bestandenen Jahrgangsstufe 13 mindestens mit der Note 4 bewertet wird, führt dies ohne weitere Prüfung zum Abitur.
Für das Abiturzeugnis gilt, dass eine an der FOSBOS erworbene Sprachen-Note immer Vorrang hat vor einer "mitgebrachten" und auch automatisch in die Abiturnote eingeht.
Schülerinnen und Schüler, die zur Verbesserung des Notenschnitts freiwillig wiederholen, haben keinen Anspruch darauf, dass sie in der Jahrgangsstufe 12 für einen Kurs der 2. Fremsprache berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die, um zu bestehen, pflichtwiederholen, haben keinen Anspruch darauf, dass sie in der Jahrgangsstufe 12 für einen Kurs der 2. Fremsprache berücksichtigt werden.