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Kontakt:

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D - 83024 Rosenheim

Telefon: +49 (0) 80 31 / 2843 - 0

e-Mail: infoematfosbos-rosenheim.de
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Aktuelle Termine:

Do., 26.6.25, 08:00 - 12:50 Uhr:
Berufsinformationstag

Do., 26.6.25, 15:00 - 17:00 Uhr:
Wahl der Einbringung, Bücherrückggabe Notenbekanntgabe Jgst. 12/13 Persönlich

Do., 26.6.25, 15:00 - 16:00 Uhr:
(Ort: jeweiliges Klassenzimmer)
Bücherrückgabe der Abschlussklassen

Fr., 27.6.25, 11:30 - 12:00 Uhr:
Letzte Möglichkeit zur Anmeldung der mündlichen Prüfung bis 12:00Uhr !

Mo., 30.6.25, 08:00 - 13:00 Uhr:
Mündliche Abschlussprüfungen

Do., 03.7.25, 15:00 - 16:00 Uhr:
Einsichtnahme Abschlussprüfung

Fr., 04.7.25, 08:00 - 11:30 Uhr:
Eröffnungsveranstaltung des Seminars 2025/26

Do., 10.7.25, 16:30 - 21:00 Uhr:
KUKO Abschlussfeier

Di., 15.7.25, 08:00 - 11:00 Uhr:
(Ort: Lehrmittelbibliothek)
Bücherrückgabe B-Phase und Vorklassen

Di., 22.7.25, 08:00 - 10:00 Uhr:
(Ort: Lehrmittelbibliothek)
Bücherrückgabe A-Phase

Mi., 30.7.25, 09:00 - 12:00 Uhr:
Eignungsprüfung FOSBOS und Aufnahmeprüfung BOS Vorklasse

Do., 31.7.25:
Jahreszeugnis


zur Schülerzeitung

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Kriterien

erfolgreicher Abschluss
der fachgebundenen Hochschulreife in Jahrgangsstufe 13

+

Nachweis/Erreichen der Niveaustufe B1 in einer 2. Fremdsprache (FRANZÖSISCH, SPANISCH, ITALIENISCH, LATEIN, RUSSISCH)

=

allgemeine Hochschulreife

Der Nachweis der Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen kann erbracht werden durch:
  1. Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht aus ‚Zubringerschulen‘:
    • achtjähriges Gymnasium: Jahrgangsstufen 6 – 9
    • Realschule und sonstige allgemeinbildende Schulen: Jahrgangsstufen 7- 10
  2. Berufliche Bildung: schulisches Zertifikat
  3. Vom Staatsministerium anerkanntes Zeugnis
  4. Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13:
    • Jeweils 4 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 12 und 13
    • Schulaufgabenfach (siehe Kap. 3)
    • Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 13/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
    • Bei nicht Erreichen des Niveaus B1: einmalige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einem Folgejahr
    • Unterrichtsteilnahme zur Notenverbesserung der Noten aus den 'Zubringerschulen' nicht möglich (bei nachgewiesenem Niveau B1 nur Teilnahme an fortgeführtem Französisch möglich (siehe Punkt 5))
    • Nicht relevant für die Teilnahme am sonstigen Unterricht in Jahrgangsstufe 13 (dann nur fachgebundene Hochschulreife)
  5. Wahlpflichtunterricht ‚Fortgeführtes Französisch‘/'Fortgeführtes Spanisch'
    • Aufbauend auf Vorkenntnissen mindestens der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
    • 2 Wochenstunden
    • Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 12/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
  6. Ergänzungsprüfung:
    • Anmeldung bis spätestens 1. März über das Sekretariat der Schule
    • Ergänzungsprüfung in folgenden Sprachen möglich: Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Latein
    • Erklärung einer zweckentsprechenden Vorbereitung auf dem Anmeldeformular
    • Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 13 im selben Jahr oder vorher erfolgreich abgelegt
    • Keine Teilnahme am Unterricht 2. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 13 im Jahr der Ergänzungsprüfung
    • Schriftlicher Teil (doppelte Gewichtung) + mündlicher Teil (einfache Gewichtung) (siehe Kap. 4 "Ergänzungsprüfung: Informationen und Aufbau")
    • Nichtbestehen: Wiederholen einmal möglich
    • Zur Notenverbesserung: Wiederholen einmal möglich

Beispiele zur Ausweisung der Niveaustufe B1:

HJE 1 HJE 2 Durchschnittswert und Gesamtergebnis Ausweis der Niveaustufe B1 und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
4 3 3,5 → 4 Niveaustufe wird nicht ausgewiesen (kein Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
3 4 3,5 → 4 Niveaustufe wird ausgewiesen (und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
1 4 2,5 → 3 Niveaustufe wird nicht ausgewiesen (kein Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
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