Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Kriterien
erfolgreicher Abschluss der fachgebundenen Hochschulreife in Jahrgangsstufe 13
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Nachweis/Erreichen der Niveaustufe B1 in einer 2. Fremdsprache (FRANZÖSISCH, SPANISCH, ITALIENISCH, LATEIN, RUSSISCH)
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allgemeine Hochschulreife
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Der Nachweis der Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen kann erbracht werden durch:
- Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht aus ‚Zubringerschulen‘:
- achtjähriges Gymnasium: Jahrgangsstufen 6 – 9
- Realschule und sonstige allgemeinbildende Schulen:
- Jahrgangsstufen 7- 10
- Berufliche Bildung: schulisches Zertifikat
- Vom Staatsministerium anerkanntes Zeugnis
- Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13:
- Jeweils 4 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- Schulaufgabenfach (siehe Kap. 3)
- Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 13/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
- Bei nicht Erreichen des Niveaus B1: einmalige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einem Folgejahr
- Unterrichtsteilnahme zur Notenverbesserung der Noten aus den 'Zubringerschulen' nicht möglich (bei nachgewiesenem Niveau B1 nur Teilnahme an fortgeführtem Französisch möglich (siehe Punkt 5))
- Nicht relevant für die Teilnahme am sonstigen Unterricht in Jahrgangsstufe 13 (dann nur fachgebundene Hochschulreife)
- Wahlpflichtunterricht ‚Fortgeführtes Französisch‘/'Fortgeführtes Spanisch'
- Aufbauend auf Vorkenntnissen mindestens der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- 2 Wochenstunden
- Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 12/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
- Ergänzungsprüfung:
- Anmeldung bis spätestens 1. März über das Sekretariat der Schule
- Ergänzungsprüfung in folgenden Sprachen möglich: Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Latein
- Erklärung einer zweckentsprechenden Vorbereitung auf dem Anmeldeformular
- Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 13 im selben Jahr oder vorher erfolgreich abgelegt
- Keine Teilnahme am Unterricht 2. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 13 im Jahr der Ergänzungsprüfung
- Schriftlicher Teil (doppelte Gewichtung) + mündlicher Teil (einfache Gewichtung) (siehe Kap. 4 "Ergänzungsprüfung: Informationen und Aufbau")
- Nichtbestehen: Wiederholen einmal möglich
- Zur Notenverbesserung: Wiederholen einmal möglich
Beispiele zur Ausweisung der Niveaustufe B1: