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Fr., 20.12.24, 09:45 - 10:30 Uhr:
Adventliche Andacht in St. Michael


zur Schülerzeitung

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Kriterien

erfolgreicher Abschluss
der fachgebundenen Hochschulreife in Jahrgangsstufe 13

+

Nachweis/Erreichen der Niveaustufe B1 in einer 2. Fremdsprache (FRANZÖSISCH, SPANISCH, ITALIENISCH, LATEIN, RUSSISCH)

=

allgemeine Hochschulreife

Der Nachweis der Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen kann erbracht werden durch:
  1. Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht aus ‚Zubringerschulen‘:
    • achtjähriges Gymnasium: Jahrgangsstufen 6 – 9
    • Realschule und sonstige allgemeinbildende Schulen:
    • Jahrgangsstufen 7- 10
  2. Berufliche Bildung: schulisches Zertifikat
  3. Vom Staatsministerium anerkanntes Zeugnis
  4. Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13:
    • Jeweils 4 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 12 und 13
    • Schulaufgabenfach (siehe Kap. 3)
    • Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 13/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
    • Bei nicht Erreichen des Niveaus B1: einmalige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einem Folgejahr
    • Unterrichtsteilnahme zur Notenverbesserung der Noten aus den 'Zubringerschulen' nicht möglich (bei nachgewiesenem Niveau B1 nur Teilnahme an fortgeführtem Französisch möglich (siehe Punkt 5))
    • Nicht relevant für die Teilnahme am sonstigen Unterricht in Jahrgangsstufe 13 (dann nur fachgebundene Hochschulreife)
  5. Wahlpflichtunterricht ‚Fortgeführtes Französisch‘/'Fortgeführtes Spanisch'
    • Aufbauend auf Vorkenntnissen mindestens der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
    • 2 Wochenstunden
    • Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 12/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
  6. Ergänzungsprüfung:
    • Anmeldung bis spätestens 1. März über das Sekretariat der Schule
    • Ergänzungsprüfung in folgenden Sprachen möglich: Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Latein
    • Erklärung einer zweckentsprechenden Vorbereitung auf dem Anmeldeformular
    • Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 13 im selben Jahr oder vorher erfolgreich abgelegt
    • Keine Teilnahme am Unterricht 2. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 13 im Jahr der Ergänzungsprüfung
    • Schriftlicher Teil (doppelte Gewichtung) + mündlicher Teil (einfache Gewichtung) (siehe Kap. 4 "Ergänzungsprüfung: Informationen und Aufbau")
    • Nichtbestehen: Wiederholen einmal möglich
    • Zur Notenverbesserung: Wiederholen einmal möglich

Beispiele zur Ausweisung der Niveaustufe B1:

HJE 1 HJE 2 Durchschnittswert und Gesamtergebnis Ausweis der Niveaustufe B1 und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
4 3 3,5 → 4 Niveaustufe wird nicht ausgewiesen (kein Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
3 4 3,5 → 4 Niveaustufe wird ausgewiesen (und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
1 4 2,5 → 3 Niveaustufe wird nicht ausgewiesen (kein Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)
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