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Kontakt:

Westerndorfer Str. 45
D - 83024 Rosenheim

Telefon: +49 (0) 80 31 / 2843 - 0
Telefax: +49 (0) 80 31 / 2843 - 435

e-Mail: infoematfosbos-rosenheim.de
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Aktuelle Termine:

Fr., 10.5.24, 08:00 - 13:00 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung (FOS/BOS 13) - DEUTSCH

Fr., 10.5.24, 09:00 - 13:00 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung (FOS/BOS 12) - DEUTSCH

Mo., 13.5.24, 09:00 - 12:30 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung Mathematik (FOS BOS)

Mo., 13.5.24, 14:30 - 15:30 Uhr:
(Ort: Aula Holzbau)
Praktikumsvergabe Sozialwesen für das Schuljahr 2024/25 - Zusatztermin

Di., 14.5.24, 14:30 - 15:30 Uhr:
(Ort: Raum E06)
Praktikumsvergabe Technik für das Schuljahr 2024/25 - Zusatztermin

Mi., 15.5.24, 08:00 - 13:15 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung Profilfach Gestaltung (FOS)

Mi., 15.5.24, 09:00 - 12:00 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung Profilfächer BwR, Physik und Pädagogik/Psychologie (FOS BOS)

Fr., 17.5.24, 09:00 - 12:30 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung Englisch (FOS BOS 13)

Fr., 17.5.24, 09:00 - 12:00 Uhr:
Schriftliche Abschlussprüfung Englisch (FOS BOS 12)


zur Schülerzeitung

Krankmeldungen (ehemals grüner Zettel)

Erscheint ein minder- oder volljähriger Schüler nicht zum Unterricht, so meldet er sich selbst über WebUntis krank oder die Lehrkraft meldet ihn krank. Der Tag gilt damit automatisch als entschuldigt, es ist keine papierhafte schriftliche Entschuldigung mehr vorzulegen. Bei mehr als drei Krankheitstagen am Stück ist jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen und (Einwurf in Briefkasten vor dem Sekretariat). Bei einer Häufung von Abwesenheitszeiten fordert der Klassenleiter unverzüglich eine Erklärung des Schülers ein. Erfolgt diese nicht oder unzureichend, verhängt die Lehrkraft eine Attestpflicht. Um eine Häufung handelt es sich auf jeden Fall bei fünf oder mehr Krankheitstagen im Kalendermonat, bei Krankheit immer am selben Wochentag und bei regelmäßiger Krankheit vor und nach dem Wochenende. Bei der Klassenkonferenz vor den Herbstferien werden die Abwesenheitszeiten und eine angemessene Reaktion darauf erstmals von den Lehrkräften diskutiert.

Befreiungen während des Schultages (ehemals weißer Zettel)

Lässt sich ein Schüler während des Unterrichts befreien, so trägt die die Lehrkraft die Befreiung in WebUntis ein. Volljährige Schüler verlassen anschließend eigenverantwortlich das Haus und gehen zum Arzt oder nach Hause. Minderjährige Schüler gehen ins Sekretariat, von dort wird zuhause angerufen, der Anruf wird vom Sekretariat in WebUntis dokumentiert und der Schüler kann das Gelände verlassen

Beurlaubungen (ehemals oranger Zettel)

Für eine Beurlaubung ist das Formular aus dem Formularcenter zu verwenden. Der Klassenleiter befürwortet die Beurlaubung. Die Beurlaubung wird im Kasten vor dem Sekretariat eingeworfen (nicht persönlich abgeben). Die Schulleitung genehmigt die Beurlaubung final, das Sekretariat erfasst sie in WebUntis.

Relevante Rechtsvorschriften dazu:

BayEUG: 76, Satz 2 ○ 74, Satz 2, 2. Halbsatz, ○ 56, Abs 4, Satz 3

BaySCHO: §2 Abs 1 ○ §22, Abs 1, ○ §22, Abs 2, Satz 3

○ FOBOSO ○ keine

-- MarkoHunger - 2021-10-14
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