Im Schulhaus und während des Unterrichts besteht die Pflicht einen Mund-Nasenschutz (MNS, sog. OP-Masken) zu tragen. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten.
Schülerinnen und Schüler mit leichten Krankheitssymptomen (keine Allergie) ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines und unter Aufsicht in der Schule von der Schule bereitgestellten Selbsttests mit negativem Ergebnis oder eines POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird.