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Allgemeines

Die fachpraktische Ausbildung (fpA) Sozialwesen umfasst zwei Tätigkeitsfelder von je 10-wöchiger Dauer: Pädagogik und Betreuung/Pflege. Die fpA dauert somit ca. 20 Wochen und wird in Blockform durchgeführt. Schule und fpA wechseln alle zwei Wochen. Die Schüler erstellen während des Praktikums zwanzig Wochenberichte und pro Halbjahr einen Halbjahresbericht. Bei der Verteilung der Praktikumsstellen werden, soweit wie möglich, die Wünsche der Schüler berücksichtigt.

Im pädagogischen Tätigkeitsfeld haben wir unter anderem Stellen im heilpädagogischen Bereich (z.B. Heilpädagogische Tagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen, Werkstätten für Behinderte, Heime)
  • in der erzieherischen Arbeit mit Kindern (z.B. Kinderhorte, Kindergärten)
  • im schulischen Umfeld (z.B. Förderschulen)
  • im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Jugendzentren)
  • in der Gemeinwesenarbeit (z.B. Stadtteilbüros)
  • in der kreativen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Kreativwerkstätten)
Der Bereich Betreuung und Pflege bietet Praktikumsstellen
  • im Rahmen der Altenbetreuung (z.B. Altenheime, Tagespflegeeinrichtungen, Geriatrie)
  • im stationär pflegerischen Bereich (Kliniken und Krankenhäuser mit verschiedenen Schwerpunkten)
  • im ambulant pflegerischen Tätigkeitsfeld (ambulante Pflegedienste)
  • in psychiatrischen Einrichtungen (z.B. Tagklinik, Heime)
  • in der Pflege und Betreuung von behinderten Menschen (z.B. Heime)
In den unterschiedlichen Einrichtungen wirken unsere Schüler aktiv an der Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit mit. Sukzessive übernehmen sie selbstständig Aufgaben und gestalten eigene Projekte.

Die Berichte dienen nicht nur als Tätigkeitsnachweis, sondern vor allem der Reflexion eigenen und fremden Verhaltens und dem Versuch einer Selbsteinschätzung. Praxiserfahrene schulische Betreuungslehrer halten während der Ausbildungszeit Kontakt zu den Einrichtungen und stehen den Schülern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. An der Schule findet im Klassenverband mit dem Betreuungslehrer ein regelmäßiger Austausch statt. Für den Einsatz im Bereich Pflege und Betreuung bereiten wir die Schüler mit einem Pflegeseminar und einem Orientierungsseminar vor.

Fachpraktische Anleitungen

Die Praktikumsbetreuer organisieren für ihre Klassen fachpraktische Anleitungen in Form von Betriebserkundungen, Referaten von Fachleuten aus der Praxis, berufsberatenden Veranstaltungen und Seminaren.

Ziele der fpA

Unsere Schüler sollen im Rahmen der fpA einen Einblick in verschiedene Bereiche der sozialen Arbeit bekommen. Die fpA ist keine Ausbildung im Sinne einer beruflich qualifizierenden Maßnahme. Wesentliche Inhalte sind
  • Information über die innere und äußere Struktur der sozialen Einrichtung Mitwirkung in der täglichen Arbeit
  • Reflexion und Auswertung von Erfahrungen und Problemen
Nach Möglichkeit sollen unsere Schüler so selbstständig wie möglich in einem Teilbereich eingesetzt werden oder ein eigenes Projekt in Absprache mit der Praxisanleitung planen, durchführen und reflektieren.

Details

Begleitung, Förderung und Kommunikation
Unsere Schüler haben ein relativ eingeschränktes Vorwissen und meist keinerlei Erfahrung im Umgang mit Menschen in besonderen Situationen. Im Vordergrund der fpA soll daher Begleitung, Förderung und Kommunikation stehen.

Anleitung
In der Praxisstelle sollen regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche stattfinden. Eine feste Bezugsperson ist sehr hilfreich und sollte der FOS benannt werden.

Arbeitszeiten
Grundsätzlich soll die wöchentliche Arbeitszeit etwa 38,5 Stunden betragen. Kürzere Anwesenheitszeiten an der Stelle sollen durch zusätzliche Aufgaben ausgeglichen werden.

Beurteilung
Die Beurteilung durch die Praxisstelle soll so realistisch wie möglich sein und soll den Schülern zur Reflexion eigener Schwächen und Stärken dienen. Der Beurteilungsbogen soll mit den Schülern besprochen werden. Wir bitten Sie um eine zusätzliche qualitative Beurteilung.

Kommunikation
Unsere Schüler sollen - so weit wie möglich - in interne Kommunikationsabläufe eingebunden werden. Alle Schüler unterliegen hierbei der Schweigepflicht.
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